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Hinweise zum Kauf von wesentlichen Waffenteilen

 

Das Waffenrecht war noch nie ganz einfach. Um den häufigsten Missverständnissen vorzubeugen im Folgenden einige wichtige Hinweise. Du kannst uns bei Unklarheiten sonst auch jederzeit anrufen.

Waffenbesitzkarte:

Möchtest du eine Schusswaffe oder ein wesentliches Teil einer Schusswaffe erwerben, musst du uns deine Erwerbsberechtigung (z.B WBK) vorlegen. Wichtig ist dabei, dass die zugehörigen NWR-ID Nummern enthalten sind. Meist sind diese auf der Innenseite der WBK oder auf Anfrage bei derner Behörde erhätlich (Auszug aus dem NWR Register). Sind diese nicht aufgedruckt, nenne uns diese bitte separat.
 

Jagdschein:

Ein gültiger Jahresjagdschein berechtigt ausschließlich zum Kauf von Langwaffen und Langwaffenmunition. Für alles andere, auch Waffenteile für Langwaffen, stellt ein Jagdschein keine hinreichende Erwerbsberechtigung dar. Unabhängig davon sind wir auch hier verpflichtet auf eine WBK zu überlassen, sofern der Jäger bereits eine hat. Daher benötigen wir auch hier eine WBK mit NWR-IDs, sofern vorhanden.

Beschuss:

Wesentliche Teile einer Schusswaffe müssen in dem System beschossen werden, für das sie schlussendlich bestimmt sind. Wenn es um Deine Sicherheit geht, machen wir keine Abstriche. Zwar handhaben dies viele Händler hierzulande anders, wir aber beschießen aus Sicherheitsgründen ausschließlich mit deiner Waffe. Denn nur so ist eine sichere Funktion, insbesondere im Hinblick auf den Verschlussabstand, gewährleistet. 
Auf Grund unserer Auslastung können wir diese zusätzliche Dienstleistung derzeit leider nicht anbieten. Daher müssen wir Aufträge mit entprechenden Waffenteilen an deinen lokalen Büchsenmacher versenden. Sofern dieser zustimmt, kläre bitte Arbeits- und Beschusskosten mit ihm.   


Im Regelfall meldet unser Support sich bei dir, sobald das Waffenteil bestellt ist. 

 

 

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